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Recht 5. Juni 2026 5 Min. Lesezeit

AV-Vertrag & KI: Was steht drin, wer braucht ihn?

Auftragsverarbeitungsvertrag für KI-Tools: Wir erklären einfach verständlich, worauf es ankommt.

AV-Vertrag – muss das sein?

Ja. Sobald Sie einen KI-Dienstleister personenbezogene Daten verarbeiten lassen – und das ist bei E-Mail- und Telefonassistenten immer der Fall – verlangt die DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ohne AV-Vertrag drohen Bußgelder.

Art. 28 DSGVO

„Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so darf dieser nur mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet."

Was ein AV-Vertrag enthalten muss

Gegenstand und Dauer

Was wird verarbeitet, wie lange?

Art und Zweck der Verarbeitung

E-Mail-Analyse, Anrufverarbeitung, Texterstellung etc.

Art der personenbezogenen Daten

Namen, E-Mails, Telefonnummern, ggf. Gesundheitsdaten

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Serverstandort

Rechte und Pflichten beider Parteien

Löschpflichten, Subunternehmer, Kontrollrechte

Gute Nachricht für CoWorker Ai Kunden

Unser AV-Vertrag ist bereits vorbereitet und deckt alle Anforderungen ab – inkl. Serverstandort Deutschland, EU-DSGVO-Konformität und EU AI Act. Sie müssen nichts selbst aufsetzen.

Fragen zum AV-Vertrag?

Unser Datenschutz-Team klärt alle Ihre Fragen – auch mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

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