Zurück zum Blog
Compliance 18. Juni 2026 8 Min. Lesezeit

DSGVO & KI 2026: Neue BfDI-Vorgaben für KMU

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat neue Leitlinien für KI-Anwendungen veröffentlicht. Was sich jetzt für KMU ändert.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat im Juni 2026 neue konkretisierende Leitlinien zum Einsatz von KI-Systemen veröffentlicht. Diese ergänzen die DSGVO-Anforderungen für KI und geben KMU mehr Rechtssicherheit.

Die 5 wichtigsten Neuerungen

1

KI-Verarbeitungsverzeichnis ausreichend

Das bestehende Verarbeitungsverzeichnis muss um KI-spezifische Angaben ergänzt werden. Kein separates Dokument nötig.

2

AV-Vertrag als Standard etabliert

Die BfDI bestätigt: Für KI-as-a-Service ist ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO das richtige Instrument.

3

EU-Hosting als Mindeststandard

Datenverarbeitung auf EU-Servern reicht aus. Einige Branchen benötigen aber DE-Hosting (Gesundheitswesen, Recht).

4

Transparenzpflicht konkretisiert

„Ich bin ein KI-Assistent" reicht als Hinweis – aber es muss in der Kommunikation klar erkennbar sein.

5

Sanktionen: Erst beraten, dann strafen

Die BfDI setzt auf Beratung vor Bußgeld – besonders bei KMU, die sich aktiv um Compliance bemühen.

Checkliste: So sind Sie compliant

  • AV-Vertrag mit KI-Anbieter abschließen
  • Verarbeitungsverzeichnis um KI-Einsatz ergänzen
  • Datenschutzerklärung auf KI-Nutzung prüfen
  • EU-Hosting bestätigen lassen (Serverstandort)
  • Transparenz-Hinweis in der Kommunikation implementieren

DSGVO-Fragen zu Ihrem KI-Einsatz?

Wir helfen Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen – schnell und unkompliziert.

Jetzt beraten lassen